75 Jahre Grundgesetz

Aus Anlass des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes planten die demokratischen Parteien im Rat der Stadt Oldenburg (GRÜNE, SPD, CDU und FDP/Volt) eine gemeinsame, überparteiliche Veranstaltung. Am Nachmittag des 23. Mai 2024 fand auf dem Rathausmarkt eine Kundgebung mit Redebeiträgen sowie Musik eines Swing-Trios für das Grundgesetz statt. 

Ziel war es, die Teilnahme möglichst vieler gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen zu erreichen, die einen Bezug zum Grundgesetz beziehungsweise eine Bedeutung für dieses haben. Damit sollte der hohe Stellenwert des Grundgesetzes für den Alltag aller Bürger*innen sowie für unsere demokratische, freie und rechtstaatliche Gesellschaft auch 75 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes sichtbar und verständlich gemacht werden. 

Mit dem Redebeitrag von Jan Gutzeit, der seit dem 22. April 2024 stellvertretender Vorsitzender für Organisations- und Vereinsentwicklung beim Stadtsportbund Oldenburg ist, machten wir als Dachverband der Oldenburger Sportvereine auf die Relevanz des organisierten Sportes für das Grundgesetz aufmerksam. 

Jan Gutzeit betonte, dass „für unser Sportverbands- und Sportvereinswesen das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) eine besondere Bedeutung hat, indem es die wichtigste verfassungsrechtliche Garantie eines staatsfreien Sports beinhaltet. Der organisierte Sport in Deutschland hat danach Befugnis, grundsätzlich frei von staatlicher Einwirkung, Personenvereinigungen zu sportlichen Zwecken zu gründen.“ 

Dabei stelle der Sport den größten gesellschaftlichen Ehrenamtsbereich dar. Dieser wichtige Beitrag der ehrenamtlichen Arbeit leiste einen elementaren Beitrag zur ganzheitlichen Bildung von Jung und Alt und „trägt zu gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe, zur Gesundheit und zur Integration der Menschen in unserer Gesellschaft bei.“ 

Anhand von vier weiteren Artikeln aus dem Grundgesetz werden Bezüge zum organisierten Sport aufgezeigt: 

  1. Förderung der Menschenwürde (Art. 1 GG): 

Der Sport fördert die körperliche und seelische Gesundheit, was zur Wahrung und Stärkung der Menschenwürde beiträgt. Durch Inklusion und Integration im Sport erfahren alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Behinderung, Anerkennung und Respekt

  1. Gleichheit und Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG): 

Sportvereine und -organisationen setzen sich aktiv für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung ein. Programme und Initiativen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und zur Integration von Migranten sind Beispiele dafür. 

  1. Demokratie und Mitbestimmung (Art. 20 Abs. 1 GG – Demokratieprinzip): 

Sportvereine und -verbände funktionieren oft auf der Basis demokratischer Strukturen. Mitglieder können hier über Vereinsangelegenheiten mitbestimmen, was das demokratische Bewusstsein und die Partizipation für unser demokratisches Miteinander fördert. 

  1. Erziehung und Bildung (Art. 7 GG): 

Sport ist ein wichtiger Bestandteil der schulischen und außerschulischen Bildung. Er lehrt Fairness, Disziplin, Teamgeist und Respekt, was wesentliche Elemente der Bildung und Erziehung gemäß dem Grundgesetz sind. 

Der organisierte Sport, so Gutzeit weiter, unterstütze und stärke die in der Verfassung verankerten Werte und Prinzipien und trüge so zu einem funktionierenden und integrativen Gemeinwesen bei. „Sportvereine tragen zum sozialen Zusammenhalt der pluralistischen Gesellschaft bei und schaffen zahlreiche Grundlagen für die Entwicklung unserer Zivilgesellschaft.“