Förderwesen

Die quantitativ größten Förderbereiche des Stadtsportbund Oldenburg sind die Zuschüsse für Übungsleiter und die Antragsbearbeitung bei der Sportstättenförderung durch Land und Stadt. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Fördermöglichkeiten für Veranstaltungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Einzelprojekt, Integration durch Sport oder auch zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung. Den Rahmen für Fördermaßnahmen des Landes Niedersachsen gibt das Niedersächsische Sportfördergesetz vor. Die Sportförderung der Stadt Oldenburg erfolgt gemäß den Sportförderrichtlinien von Dezember 2014.

Übungsleiterzuschüsse

Übungsleitende mit gültiger Trainerlizenz des DOSB werden sowohl vom Landessportbund als auch von der Stadt Oldenburg gefördert. Das Antragswesen der nebenberuflichen Übungsleitenden läuft über die Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Oldenburg e. V und wird mit der Bestandserhebung Stadt und Land abgeglichen. Informationen zum Antragsverfahren erhalten die Mitgliedsvereine von der Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Oldenburg.

Sportstätten

Der Sportstättenbau wird vom Land Niedersachsen und der Stadt Oldenburg unterstützt. Dazu sind bestimmte Kriterien einzuhalten, die sich nach dem Subsidiaritätsprinzip aus den Vergaberichtlinien von EU, Bund und Land ergeben. Vor jeder Antragstellung für Maßnahmen über 25.000 € ist ein obligatorisches Beratungsgespräch mit dem Sportstättenbeauftragten des Stadtsportbundes erforderlich. Es ist dringend davon abzuraten, Förderanträge ohne vorheriges Beratungsgespräch einzureichen. Auch der Besuch eines Qualifixseminars zum Thema Sportstättenbau ist nunmehr Förderungsvoraussetzung. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden, jedoch werden diese nach dem 31.10. eines jeden Jahres nicht mehr für das laufende Geschäftsjahr an den LSB gemeldet, sondern erst für das folgende. Das Ergebnis ist eine Verschiebung des Auszahlungstermins um ein Jahr, aber kein Verlust der Förderung. Zu beachten ist, dass selten der errechnete maximale Förderbetrag zur Auszahlung kommt und daher Reserven einzuplanen sind, wenn die Maßnahmen vorzeitig, nach Zustimmung durch den SSB, begonnen werden. LSB Sportstättenbau Merkblatt Vergabe und Sportstättenbauförderung Kernregelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes ; Änderung NTVergG, Zudem sind die Publizitätsgrundsätze einzuhalten. Es ist in Folge auf den Erhalt der Fördermittel hinzuweisen, auch auf den Bauschildern. Vorlagen hierzu finden Sie im LSB Medienportal unter diesem <Link>  AKTUELL: Der LandesSportBund Niedersachsen hat im Bereich der Sportstättenbauförderung eine Förderprogrammauflistung online gestellt <Link>. Einen Kurzfilm zum Thema Sportstättenbau finden sie <hier>. Ansprechpartner für Rückfragen ist Herr Weidelhöfer, E-Mail: dweidelhofer@lsb-niedersachsen.de, Tel.: 0511 1268 – 182.

Sportförderung der Stadt

Im Dezember 2014 wurden die neuen Sportförderrichtlinien der Stadt Oldenburg verabschiedet und traten am 01.01.2015 in Kraft. Zwischenzeitlich wurde die Richtlinie evaluiert und angepasst. Die aktuelle Fassung finden Sie im rechten Bereich der Homepage unter Downloads. Über die Richtlinien hinaus bietet die Stadt Oldenburg vielfältige Angebote zur Sportförderung an. Ein Übersicht und die jeweiligen Anträge finden Sie unter: Zuschüsse für Sportvereine | Serviceportal Stadt Oldenburg

Spezielle Förderprogramme

Grundlage spezieller Förderprogramme des SSB Oldenburg sind die Satzung des SSB, das Sportfördergesetz des Landes Niedersachsen und die Sportförderrichtlinien der Stadt Oldenburg. Gegenwärtig liegen die Förderschwerpunkte gemäß dem Leitbild des SSB Oldenburg bei den Themen Förderung des Ehrenamtes und Integration, Jugend (Schule und Verein) sowie Förderung von Sportstätten. Der SSB Oldenburg vermittelt Förderkonzepte öffentlicher und privater Träger, stellt maßgeschneiderte Lösungen für Mitgliedsvereine zusammen und berät sie bei der „Antragslyrik“. www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/mitgliedschaft/infos-mehr