Spaß und Sport in Deinem Verein vor Ort

Stadtsportbund Oldenburg e. V. informiert Familien und Bürger*innen mit geringem Einkommen über Teilhabeangebote und Fördermöglichkeiten

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(c) mit freundlicher Genehmigung von oeins

Sport verbindet

So lautet das Motto des Stadtsportbundes Oldenburg e. V. Besonders für die gesunde Entwicklung von Kindern sind Spiel, Bewegung und Sport unverzichtbar. Sportvereine sind außerschulische Lernorte für Sozialkompetenz, Selbstorganisation und Gesundheit; schulische Leistungen von Kindern, die sich regelmäßig bewegen, sind besser, kurz: „Bewegung ist das Tor zum Lernen“. In Oldenburg bieten 110 Vereine mit ca. 42.000 Mitgliedern Sportangebote für alle Altersklassen aus fast allen Sparten des Sports.

Alle machen mit!

Wichtig ist die soziale Teilhabe für alle interessierten Bürger unabhängig vom Familieneinkommen und der wirtschaftlichen Situation. Niemand sollte in Oldenburg aus finanziellen Gründen auf Vereinssport verzichten müssen! Viele Bürger wissen allerdings gar nicht um die Fördermöglichkeiten der Stadt. Deshalb hat der Stadtsportbund Oldenburg e. V. zusammen mit der Stadtverwaltung und seinen Netzwerkpartnern eine Informationskampagne gestartet. Unter dem Motto „Spaß und Sport in deinem Verein vor Ort“ werden überall in der Stadt Infoplakate und Flyer verteilt. Das Besondere dabei: die Informationen sind mehrsprachig angelegt und weisen auch Neubürgern einen Weg zu den Vereinen und den Fördermöglichkeiten der Stadt für Bildung und Teilhabe.

Soziale Teilhabe im Sport

AG der Sportvereine für Bildung und Teilhabe im Stadtsportbund Oldenburg e. V.

Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe rund um die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes fußt auf das zurückgemeldete Interesse seitens einiger Sportvereine anlässlich der im Januar 2019 stattgefundenen Konferenz der Vereine im Stadtsportbund Oldenburg e. V.. Die Konferenz führte zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Themenfeld Bildung und Teilhabe (BuT) für alle Oldenburger Sportvereine. In einem interaktiven Format wurden „brennende Themen“ aus den Vereinen erfasst und mündeten in der Bildung entsprechender Arbeitsgruppen, deren Ergebnisse in der Folge der Solidargemeinschaft der Oldenburger Sportvereine zur Verfügung gestellt werden. Alle Teilnehmer*innen der AG BuT sprachen sich für ein regelmäßiges Arbeitstreffen aus. Zudem begrüßten alle AG-Teilnehmer*innen den internen Austausch innerhalb der Vereine in dieser Thematik.

Für den fachlichen Austausch mit den kommunalen Mitarbeiter*innen im Themenfeld des BuT wurde der Kontakt zu Verantwortlichen aufgenommen und zu einer gemeinsamen AG-Sitzung eingeladen. Im Fokus dieses großen Austausches standen die Problemlagen und Stolpersteine in den Abrechnungen der BuT-Leistungen innerhalb der im organisierten Sport oftmals ehrenamtlich aufgestellten Vereins-Geschäftsstellen.

Im Schuljahr 2018/2019 gab es ca. 5.800 Leistungsberechtigte mit einem Anspruch auf Teilhabeleistungen im Stadtgebiet Oldenburg (Statistik des Fachdienstes Besondere Soziale Hilfe). In Anspruch genommen haben die im Bildungs- und Teilhabepaket enthaltene Leistung „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ ca. 1.850 Berechtigte. Davon entfällt laut Fachdienstleitung nur ein Teil auf den Bereich „Mitgliedschaft in Sportvereinen“.

Die AG-Zusammenkünfte kreisten um die Frage: Was können wir im organisierten Sport tun, um dieser Tatsache zu begegnen? Aber auch um den erhöhten verwaltungstechnischen Aufwand für Vereine innerhalb der BuT-Leistungen aufzuzeigen und zu minimieren? Und so entwickelten die AG-Teilnehmer die Idee eines Handouts/Infoflyers für Betroffene. Der Flyer bietet aussagekräftige Informationen in leichter Sprache verfasst und übersetzt in die gängigsten Sprachen vieler Bürger*innen Oldenburgs. Wichtig ist dabei die Nennung der Ansprechpartner*innen innerhalb des eigenen Vereins.

Kinderarmut

Kinder erfahren Armut meistens über einen längeren Zeitraum. Kinderarmut ist gleichzusetzen mit Familienarmut. Dabei ist die Familienform ausschlaggebend für das Armutsrisiko. So zeigt sich bei Alleinerziehenden und bei Mehrkindfamilien ein erhöhtes Risiko für Armut. Häufig sind Kinder mit Migrationshintergrund und aus Ballungszentren betroffen. (Quelle Kinderschutzbund „Kinderarmut begegnen“). Die AG Bildung und Teilhabe setzt sich für den Zugang zum und die Teilhabe aller Kinder am organisierten Sport in Oldenburg ein! Voraussetzung hierfür ist die Sensibilisierung von Vereinen im Kinder/Jugendbereich für das Thema von Kinderarmut, so geschehen in der Konferenz der Vereine im September 2019. Über die Vernetzung und den Austausch zur Verwaltung werden Stolpersteine seitens der Vereine aber auch der Betroffenen aufgezeigt und erörtert. Der Bedarf nach Informationen für die Abrechnung, für die Inanspruchnahme und für den Ausbau der Teilhabechancen von Kindern bei allen Involvierten wird ganz offenkundig.

Fördermöglichkeiten

Das Bildungs- und Teilhabegesetz ermöglicht Familien mit Kindern und Jugendlichen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten zu können. Konkret betrifft das Familien, die staatliche bzw. kommunale Hilfen erhalten. Auch die Teilhabe am Sport ist durch das Bildungspaket abgedeckt. Mit dem Starke-Familien-Gesetz stehen seit dem 1. Juli 2019 für den Sportverein 15 Euro zur Finanzierung bereit und können abgerufen werden.

In Oldenburg gibt es zudem die Möglichkeit, Vereinsbeiträge für Kinder und Jugendliche über den Fachdienst Sport zu fördern. Gefördert werden Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz in Oldenburg haben und im Besitz eines gültigen Oldenburg-Passes sind, beziehungsweise diesen zeitgleich im Bürgerbüro beantragen. Im Wert von 5-Euro-Gutscheinen pro Monat für ein Kalenderjahr kann ein Zuschuss gewährt werden, der dann bei den Oldenburger Sportvereinen, die Mitglied im Stadtsportbund sind und an diesem Verfahren teilnehmen, eingesetzt werden. Darauf aufbauend können leistungsberechtigte Kinder ihre Mitgliedschaft in einem Verein über die Förderung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in der Regel abdecken.

Mindeststandards für Bewegung

Um sich zu bewegen, Spaß zu haben, neue Freund*innen zu finden sowie gesund und fit zu bleiben, bieten Sportvereine einen idealen Rahmen. Schnupperstunden für Interessierte können in der Regel in allen Sportvereinen wahrgenommen werden. Die Oldenburger Sportvereine bieten zahlreiche altersgerechte Angebote im Kinder- und Jugendbereich. Leitfaden für die Bewegungsförderung sind die von der Deutschen Sportjugend empfohlenen Bewegungszeiten, basierend auf den Nationalen Bewegungsempfehlungen. Die Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung wurden von einer Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erarbeitet und haben das Ziel, eine wissenschaftliche Orientierung im Feld der Bewegungsförderung zu bieten. Herausgeber sind Alfred Rütten und Klaus Pfeiffer.

Folgende Mindestbewegungsumfänge für Kinder empfiehlt die Deutsche Sportjugend:

Empfehlungen für Säuglinge und Kleinkinder (0-3 Jahre):

  • so viel Bewegung wie möglich
  • der natürliche Bewegungsdrang sollte so wenig wie möglich gehindert werden

Kindergartenalter (4-6 Jahre):

  • 180 Minuten Bewegungszeit am Tag
  • dabei kann es sich um angeleitete und nicht angeleitete Bewegung handeln

Kinder ab Grundschulalter (6-11 Jahre):

  • 90 Minuten und mehr Bewegungszeit am Tag (moderat bis intensiv). 60 Minuten davon kann in Alltagsaktivitäten münden
  • mindestens 2 oder mehr Tage die Woche intensivere Bewegung, um die Ausdauer und die Muskulatur zu stärken