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(Fassung durch Beschluss der Vollversammlung der Sportjugend im Sportbund am 31.03.2014 in Oldenburg, bestätigt durch den Stadtsporttag des Sportbundes Oldenburg am 28.04.2014.)
Die Sportjugend Oldenburg (SJO) ist die Jugendorganisation des Stadtsportbundes Oldenburg (SSB).
Sie gestaltet ihre Arbeit in eigener Verantwortung.
Die SJO setzt sich zusammen aus den Kindern und Jugendlichen der Mitgliedsvereine des Sportbundes und den gewählten Jugendvertreterinnen und Jugendvertretern (im Folgenden „Mitglieder“ genannt).
Die SJO erfüllt die Aufgaben als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Sie ist eine Gliederung der Sportjugend Niedersachsen; sie kann die Mitgliedschaft in anderen Verbänden und Institutionen erwerben.
Die SJO koordiniert, unterstützt und fördert die gemeinsame sportliche und allgemeine Jugendarbeit sowie die außerschulische Jugendbildung ihrer Mitglieder und entwickelt diese Bereiche gemeinsam mit ihnen und anderen gesellschaftlichen Kräften weiter.
Dieses erreicht sie insbesondere durch
Die Sportjugend schafft und eröffnet Räume, in denen Kinder und Jugendliche alters- und interessensgerecht Sport treiben können.
Die Sportjugend setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ihre Sichtweisen und Bedürfnisse in Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse einbringen können und diese nachhaltig berücksichtigt werden.
Zur Verwirklichung der Chancengleichheit ist bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen die jeweils spezifische Situation von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen zu beachten.
Die Sportjugend ist Kooperationspartnerin für alle Verbände und Institutionen in sport-, jugend- und gesellschaftspolitischen Fragen.
Die Sportjugend bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und ist parteipolitisch neutral. Sie tritt für Menschenrechte und Toleranz im Hinblick auf Religion, Weltanschauung und Herkunft ein. Sie verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. Die Sportjugend tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen.
Die Sportjugend tritt für die Bewahrung der Lebensgrundlagen von Mensch, Tier und Natur ein.
Organe der SJO sind:
Die Vollversammlung als oberstes Organ der SJO setzt sich zusammen aus
Die Stimmberechtigten haben je eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig.
Das Mindestalter der Delegierten beträgt 14 Jahre.
Die Sportvereine sollten jeweils weibliche und männliche Delegierte melden.
Die Vollversammlung tritt jeweils vor dem ordentlichen Stadtsporttag zusammen.
Die Vollversammlung ist öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn auf Antrag ein entsprechender Beschluss gefasst wird.
Die Vollversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Bekanntgabe des Termins und der Tagesordnung einberufen.
Anträge können die Sportvereine und Fachverbände im Sportbund, der Vorstand der SJO und das juniorteam der SJO stellen. Diese müssen beim Vorstand spätestens sechs Wochen vor der Vollversammlung schriftlich mit Begründung und Unterschrift eingereicht sein.
Anträge auf Änderung der Jugendordnung müssen spätestens vier Wochen vor der Vollversammlung bekannt gegeben werden. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Jugendordnung sind ausgeschlossen.
Auf Antrag eines Drittels der Sportvereine und Fachverbände im Sportbund oder auf Grund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschlusses des Vorstandes ist vom Vorstand eine außerordentliche Vollversammlung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Vollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen nicht mit. Für Änderungen der Jugendordnung ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig.
Die ordentliche Vollversammlung hat insbesondere die Aufgaben,
Wahlen werden offen durchgeführt, wenn die Vollversammlung nicht schriftliche Wahl beschließt.
Wahlvorschläge können von den Jugendvertretungen der Sportvereine und Fachverbände, den Mitgliedern des Vorstandes der SJO und dem juniorteam der SJO der Vollversammlung unterbreitet werden.
Nicht anwesende Bewerberinnen und Bewerber können gewählt werden, wenn der Versammlungsleitung vor der Abstimmung eine schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft zur Annahme der Wahl hervorgeht.
Bei einer schriftlichen Wahl darf auf einem Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen bzw. Stimmzettel erhalten hat. Stimmenthaltungen zählen nicht mit. Erhält bei mehreren Bewerbungen für ein Amt keine mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen bzw. Stimmzettel, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
Das Wahlergebnis ist durch die Versammlungsleitung festzustellen, bekannt zu geben und seine Gültigkeit ausdrücklich für das Protokoll schriftlich zu bestätigen.
Die Vollversammlung wird von der/dem Vorsitzenden der SJO geleitet. Sie/Er kann vertreten werden.
Der Vorstand besteht aus:
Die Mitglieder des Vorstandes sind für bestimmte Aufgabenfelder zuständig. Die Aufgabenfelder werden vom Vorstand festgelegt und bei Bedarf geändert. Die personelle Zuordnung erfolgt bis spätestens zwei Monate nach der Vollversammlung bzw. zeitnah nach Änderungen während der Legislaturperiode und ist den Vereinen und Fachverbänden bekannt zu geben.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Vorstand wird von der Vollversammlung gewählt.
Die Amtszeit des Vorstandes endet – auch nach Ablauf der Legislaturperiode – mit der Neuwahl (ersatzweise der Entlastung) bei der Vollversammlung. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so beruft der Vorstand ggf. kommissarisch eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger.
Der Vorstand führt die SJO und erfüllt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Jugendordnung, der Satzung und der weiteren Ordnungen des SSB sowie nach Maßgabe der von der Vollversammlung gefassten Beschlüsse. Der Vorstand beschließt Richtlinien, die die Umsetzung dieser Ziele und Aufgaben regeln.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse vorrangig in Präsenzsitzungen.
Beschlussfassungen können auch auf anderen Wegen erzielt werden.
Der Vorstand hat zudem auch die Möglichkeit, Vorstandssitzungen online oder als Telefonkonferenzen durchzuführen.
Im juniorteam der Sportjugend können sich junge Menschen unter 27 Jahren aus den Vereinen und den Jugendorganisationen der Fachverbände engagieren. Damit soll ein Einstieg in die verbandliche Arbeit ermöglicht werden. Die Arbeit im Team ist dabei ein wesentlicher Bestandteil.
Das juniorteam soll die Gewinnung und Qualifizierung junger Menschen für ein Engagement in der Sportjugend unterstützen. Die Leitung obliegt dem juniorteam-Leader.
Das juniorteam schlägt den juniorteam-Leader und seinen Stellvertreter zur Wahl in den Vorstand vor. Beide müssen bei der Wahl unter 25 Jahre alt sein. In dieser Zweiergruppe sollen beide Geschlechter vertreten sein.
Die Sportjugend entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Die Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit bei sparsamer Geschäftsführung zu verwenden.
Der Vorstand der Sportjugend ist verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan aufzustellen.
Nach Abschluss des Haushaltsjahres ist eine Jahresrechnung zu erstellen.
Der Haushaltsplan ist nach seiner Beschlussfassung und die Jahresrechnung nach ihrer Verabschiedung jeweils die Vollversammlung der SJO vom SSB in den Gesamthaushaltsplan bzw. Gesamtjahresrechnung einzuarbeiten.
Näheres bestimmt die Finanzordnung des Sportbundes.
Die Sportjugend wird von der Geschäftsstelle des Sportbundes unterstützt.