Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Bezuschusst werden nur Maßnahmen mit mindestens sechs Teilnehmenden die, einschließlich des An- und Abreisetages, mindestens fünf Tage dauern.
Die LSB-Förderrichtlinie für Jugendfreizeiten und der entsprechende Antrag befinden sich auf dieser Homepage unter Vereinsservice im Unterpunkt Förderwesen.
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