19.08.2026 – Sportjugend Niedersachsen kann Trägerschaft der freien Jugendhilfe an Vereine weitergeben
Ab sofort können niedersächsische Sportvereine, nicht nur deren Sportjugend, im Rahmen der Ganztagsbetreuung und Ferienangebote die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe über die Sportjugend Niedersachsen erhalten. Damit wird insbesondere der Einsatz von Sportvereinen im Ganztag und in der Ferienbetreuung erleichtert.
Dank einer Vereinbarung zwischen der Sportjugend Niedersachsen und dem Niedersächsischen Landesjugendamt können Mitgliedsvereine des LandesSportBundes Niedersachsen die Anerkennung ab sofort unkompliziert über die Sportjugend Niedersachsen beantragen.
Die Sportjugend Niedersachsen kann ihre Anerkennung für Tätigkeiten im Bereich Ganztagsangebote und Ferienbetreuung an angeschlossene LSB-Mitgliedsvereine weitergeben. Für die Vereine bedeutet das ein vereinfachtes Verfahren mit kurzer Bearbeitungszeit und weniger bürokratischem Aufwand.
Entlastung für Ganztagsbetreuung und Ferienangebote
Viele Sportvereine in Niedersachsen leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Kinder- und Jugendhilfe. Mit ihren Angeboten unterstützen sie die Betreuung, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Neben den regelmäßigen Sportangeboten organisieren Vereine beispielsweise Freizeiten, Bewegungsangebote und Betreuungsmaßnahmen in den Ferien. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Familien und Schulen.
Besonders im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter können Sportvereine eine wichtige Rolle übernehmen. Sie unterstützen Schulen und Kommunen dabei, bedarfsgerechte Betreuungsangebote zu schaffen und die entsprechenden rechtlichen Anforderungen umzusetzen.
Mehr Planungssicherheit für Sportvereine
Die neue Regelung schafft bessere Rahmenbedingungen für Sportvereine und gibt ihnen zusätzliche Planungssicherheit. Gleichzeitig werden sie in ihrer Rolle als verlässliche Partner von Schulen und Kommunen gestärkt.
Durch die Möglichkeit, bestehende Vereinsangebote einfacher in Ganztags- und Ferienstrukturen einzubinden, können zudem Angebotslücken geschlossen werden. Davon profitieren insbesondere Kinder und Jugendliche, die auf wohnortnahe, qualitativ hochwertige und verlässliche Bewegungs- und Betreuungsangebote angewiesen sind.
Wichtig: Anerkennung gilt nur für Ganztag und Ferienbetreuung
Die über die Sportjugend Niedersachsen weitergegebene Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gilt ausschließlich für Angebote von Sportvereinen im Rahmen der Ganztagsbetreuung und der Ferienmaßnahmen.
Sie stellt keine allgemeine Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe für sämtliche Vereinsaktivitäten dar.
Jetzt Anerkennung beantragen
Die Beantragung erfolgt unkompliziert über das Förderportal:
Die Beantragung erfolgt über das Förderportal.
Die Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen bedankt sich herzlich beim Niedersächsischen Landesjugendamt für die gute Zusammenarbeit und die Entwicklung dieser praxisnahen Lösung – im Sinne der niedersächsischen Sportvereine und der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen.