Landschaftsschutzgebiet „Untere Hunte“
Mit dem Beschluss des Kreistages vom 5.10.2020 hat der Landkreis Wesermarsch das Gebiet „Untere Hunte“ gemäß § 22 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 14 Niederäschsisches Ausführungsgesetz (NAGBNatSChG) als Landschaftsschutzgebiet neu festgesetzt.
Der Rat der Stadt Oldenburg hat hierzu in seiner Sitzung am 29.6.2020 das Einvernehmen erteilt. Die LSG-Verordnung „Untere Hunte“ wurde am 23.10.2020 im Amtsblatt Nr. 34 für den Landkreis Wesermarsch und im Amtsblatt Nr. 54 für den Landkreis Oldenburg veröffentlicht. Die Stadt Oldenburg veröffentlichte die Verordnung am 30.10.2020 in ihrem Amtsblatt Nr. 19. Dies setzte die Verordnung am 31.10.2020 in Kraft.
Gleichzeitig sind die Verordnungen über das Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Hunte“ vom 4.11.1976 und „Blankenburger Holz“ sowie „Klostermark“ vom 25.11.1997, soweit sie die Bereiche des neu verordneten LSG „Untere Hunte“ betreffen, außer Kraft getreten.
Die Verordnung sowie das Abwägungsergebnis können als elektronische Datei abgerufen werden: