Landesregierung fördert Sportstätteninfrastruktur mit 100 Millionen € – Innenminister Pistorius verspricht Vereinen 20 Millionen €

Wie der Presse zu entnehmen war, hat der Innenminister von Niedersachsen, Herr Boris Pistorius (SPD), beim Landessporttag am 17.11.2018 in Osnabrück mitgeteilt, dass die für die Sportstättensanierung in Niedersachsen aus dem VW Bußgeld bereitstehenden 100.000.000 € doch nicht nur an die Kommunen verteilt werden, sondern dass auch Sportvereine Anträge über den Landessportbund Niedersachsen (LSB) einreichen können. Es sollen 80 Millionen Euro für die Sanierung von kommunalen Sporthallen, Hallenschwimmbädern, Sportplätzen und Laufbahnen sowie Sportleistungszentren und 20 Millionen Euro für die Sanierung von Vereinssportstätten bereitgestellt werden. Den Bericht zum Landessporttag finden Sie unter diesem Link.

Der Landessportbund hat Anfang 2018 erhoben, dass auf die Vereine bis 2028 knapp 400 Millionen Euro allein an Sanierungs- und Modernisierungsbedarf zukommen. Zudem sind – ebenfalls bis 2028 – rund 150 Millionen Euro für Neubauten notwendig, um den Sportbetrieb aufrechtzuerhalten bzw. die Sportstätten weiterzuentwickeln. Sanierung, Modernisierung, Aus- und Neubau vereinseigener Sportstätten würden nach Erhebung des Landessportbundes für die nächsten zehn Jahre jährlich zehn Millionen Euro zusätzlich zu den im Sportfördergesetz und der Sportförderverordnung festgelegten 5,1 Mio. erfordern.

Die 20 % bzw. 20.000.000 € sollen laut Pistorius nun auf 4 Jahre verteilt werden., somit werden pro Jahr 5.000.000 € über den LSB an die Vereine ausgezahlt werden können. Bei 47 Sportbünden und 9.500 Vereinen ergeben sich damit ca. 100.000 €/ Bund pro Jahr. Wenn bei der Verteilung zusätzlich der Schlüssel für die finanzschwächeren Regionen angesetzt wird, dann kommt es nicht zu einem linearen Verteilungsmechanismus, sondern einer in wirtschaftlich schwächere und stärkere Kommunen gegliederte Verteilung der LSB-Mittel. Bei dieser Verteilungssystematik werden wir Stadtoldenburger voraussichtlich weniger bekommen.

Fazit: derzeit liegt die ausgezahlte Förderquote bei 7,5 % anstelle der in den Sportförderrichtlinien des Landes möglichen 30 %. Selbst bei einer Steigerung der Förderquote um 100 % würden somit nur 15 % der in der Förderrichtlinien formulierten Förderquote von 30 % zur Verteilung an die Oldenburger Sportvereine kommen. Von einem Wegfall des für 2019 zu erwartenden Bedarfs an zusätzlicher Unterstützung aus dem Haushalt der Stadt Oldenburg kann daher aus Sicht der Oldenburger Sportvereine nicht gesprochen werden.

Der derzeit in der Pressemitteilung der CDU veröffentlichte Hinweis auf die Zuschussoptionen für die Sanierung der Hallenbäder Eversten oder Kreyenbrück wird voraussichtlich nicht greifen, da pro Kommune nur ein Antrag gestellt werden kann, ansonsten eine Prioritätenliste einzureichen ist. Die Frist des Förderprogramms geht aber nur bis 2022. Laut Bäderstrategiekonzept der Fraktionen im Rat der Stadt Oldenburg sollen die Stadtteilbäder aber erst weit nach 2022 saniert werden, daher können keine Anträge für die Projekte gestellt werden.