Das Mindestlohngesetz und seine Folgen
Nach Aussage des LandesSportBundes Niedersachsen hat sich seitens des Bundesarbeitsministeriums noch nichts in Sachen Stellungnahme zum Problemfeld Mindestlohn im Verein getan.
Eine aktuelle Übersicht über die Rechtslage bietet die hier verlinkte Datei sowie die Ausführungen auf der Homepage von Verein Aktuell des Haufe-Verlags (http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/mitarbeit-ehrenamt/die-mindestlohnvorgaben-ab-01012015-aktueller-handlungsbedarf-fuer-unsere-vereine-und-verbaende).
Momentan können keine konkreten Antworten und Hilfestellungen an die Hand gegeben werden. In diesem Zusammenhang verweist der LSB noch auf eine Veranstaltung am 20.01.2015 zu diesem Thema. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des LSB im Bildungsportal unter der Veranstaltung „Aktuelle Gesetzesänderungen, speziell zum Thema Mindestlohn“ (http://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/sportid/ksb/laction/detail/dts/3557/). Für akute Fragen steht ab Anfang Januar Herrn Jeschieniak, Teamleiter Finanzen LSB, unter 0511-1268-124 zur Verfügung.