Vereinsvorstände in der Präventionsarbeit weiterbilden

Der SSB organisierte für Vereinsvorstände der Oldenburger Sportvereine die Informationsveranstaltung „Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport“ am 14. November 2023 von 18.30-20.30 Uhr.

Im Zentrum des Vereinssports steht die Idee des Ehrenamtes. Förderung von Aus- und Weiterbildung spielt für uns als Dachverband der Oldenburger Sportvereine eine sehr wichtige Rolle. Eine gute Bildungspolitik für unsere Trainer*innen, Vereinsmanager*innen und Vereinsmitglieder hat dabei oberste Priorität.

In Abstimmung mit der Sportverwaltung fördert der SSB besonders den Jugendsport und kooperiert mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe. Der SSB spricht sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport aus. Das schließt einen Tätigkeitsausschluss nach § 72 a SGB VIII für einschlägig vorbestrafter Personen ein. Ulrich Pohland, SSB Vorstand Vereins- und Organisationsentwicklung: „Es darf für die Vereine nicht darum gehen, wie handele ich nach einem Vorfall, sondern darum, wie wir durch gute Strukturen Vorfällen vorbeugen. Vereine, die sich nicht durch Prävention der Thematik stellen, werden im Falle eines Falles auch keine Struktur für das Umgehen mit einem Vorfall haben. Aber genau daran werden die Vorstände der Vereine gemessen, ob und wenn ja, welche präventiven Maßnahmen sind im Verein hinterlegt und werden gelebt. Wenn es keine Strukturen gibt, wäre der Vorwurf der Fahrlässigkeit schnell im Raum. Prävention kann nicht alle Taten und Täter/innen verhindern, aber eines dürfte sicher sein, da wo gefragt wird, erfolgt eine Vergrämung.“

Und so folgten etliche Vereinsvorstände der Einladung zur Informationsveranstaltung mit dem Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt im organisierten Sport“, die gemeinsam mit dem Fachdienst Sport am 14.11.2023 realisiert wurde. Zu den Inhalten der Veranstaltung gehörte ein Impuls zum Thema unter besonderer Berücksichtigung von Sportvereinsvorstandsarbeit durch den Referenten Patrick Vogler. Er kennt sich mit dem Sportverbandssystem gut aus und ist von Tätigkeiten als Übungsleiter, Jugendleiter, Freizeitenteamer sowie Vorstandsarbeit in der niedersächsischen Turnerjugend geprägt.

Der Fachdienst Sport erläuterte in dem Kontext Punkt 2 der Oldenburger Sportförderrichtlinie , der die Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen, in Anlehnung an § 72a SGB VIII betrifft. Der Punkt Allgemeines in der Präambel der Sportförderrichtlinie besagt, dass Sportförderung nur gewährt werden kann, wenn vom Antragsteller eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen unterzeichnet wurde. Mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche nicht zu gefährden oder sie vor Gefahren für mögliche Übergriffe sexualisierter Gewalt zu schützen.

Der 14.11. war zufällig auch der Geburtstag von Astrid Lindgren, die im Jahre 1907 geboren wurde. Sie ist bekannt als eine „(Für)Sprecherin der Kinder“ und sagte sehr passende Worte: „Wenn Pippi Langstrumpf jemals eine Funktion gehabt hat, außer zu unterhalten, dann war es die, zu zeigen, dass man Macht haben kann und sie nicht missbraucht. Und das ist wohl das Schwerste, was es im Leben gibt.“ Ein Zitat, das im Hinblick auf das Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ und Kinderschutz als Anregung und zum Nachdenken dienen kann.