Teilnahmebedingungen

Tombola Sportsommer

Die Sportsommer-Tombola ist eine Aktion vom Stadtsportbund Oldenburg e. V., nachfolgend Veranstalter genannt. Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung. Ausstellung der Gewinne: Die Gewinne werden am Samstag, dem 21.05.2022 auf der Veranstaltung „Sportsommer 2022“ auf der Bühne präsentiert und um 16:30 Uhr verlost.

Der Ablauf der Sportsommer-Tombola richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Teilnahmeausschluss: Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise: a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Tombola, b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, c) bei unlauterem Handeln.

Ausgabe der Teilnahmekarten:
Die Teilnahmekarten sind am Infostand vom Stadtsportbund Oldenburg e. V. im Rahmen der Veranstaltung „1. Oldenburger Sportsommer“ auf dem Schlossplatz am 21.05.2022 erhältlich. Die Teilnahmekarten sind so lange verfügbar, wie der Vorrat reicht. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

Ausgabe der Gewinne/Ablauf der Verlosung:
Die Gewinne werden am Samstag, 21.05.22, ab 16:30 Uhr auf dem Schlossplatz durch die Moderation auf der Bühne ausgegeben. Unter allen Teilnehmenden entscheidet eine Losziehung nach Zufallsprinzip. Für die Verlosung werden nur Teilnehmende berücksichtigt, die sich mittels Teilnahmekarte mit allen erforderlichen Angaben registriert haben. Jede Person darf nur eine Teilnahmekarte ausfüllen. Die Teilnahmekarten sind am 21.05.2022 bis 15:00 Uhr am Infostand vom Stadtsportbund Oldenburg e. V. abzugeben. Die Ausgabe der Sachpreise erfordert eine persönliche Anwesenheit während der Zeit der Losziehung. Gewinne müssen persönlich abgeholt werden und werden nicht verschickt. Ein Umtausch oder Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten wie Anfahrt oder Verpflegung gehen zulasten des Gewinners. Alle Gewinne werden am 21.05.2022 zwischen 16:30 Uhr und 17:00 Uhr verlost. Im Falle der Abwesenheit der gezogenen Person verfällt für diese der Anspruch auf den Gewinn und es kommt zur erneuten Verlosung des Gewinns.

Beendigung der Tombola:
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Tombola ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Tombola stören oder verhindern würden.

Datenschutz:
Für die Teilnahme an der Verlosung ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Diese werden für die Durchführung und Abwicklung der Verlosung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und anschließend gelöscht. Die Tombola des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die erfassten Daten werden zu Werbezwecken verarbeitet. Der Werbezweck umfasst die Öffentlichkeitsarbeit der teilnehmenden Vereine des 1. Oldenburger Sportsommers. Mit der

Teilnahme an der Sportsommer-Tombola willigt der Teilnehmer ein, dass das Bildmaterial oder Inhalte der jeweiligen Aktion unverändert oder verändert mit den zu erkennenden Personen auf den Medien (Social Media, Website, Mailing, (über-)regionale Presse) veröffentlicht werden. Der Veranstalter sichert eine moralisch und ethisch im Sinne der Verbandsphilosophie des Stadtsportbundes Oldenburg unbedenkliche Verwendung zu!

Hat die/der Teilnehmer/-in über die Teilnahme an der Sportsommer-Tombola hinaus die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zur Kontaktaufnahme erlaubt, werden die angegebenen Sportinteressen und Wohnstandort ausgewertet und an geeignete Mitgliedssportvereine zur Beratung der Person weitergeleitet. Ein Verkauf der Daten an Dritte erfolgt nicht!

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt.

Oldenburg, 03.05.2022