NTVerG: LSB begrüßt Beschluss der Landesregierung

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen begrüßt den Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVerG). In der geplanten Neufassung des Gesetzes werden Sportvereine von den bisher gültigen Vergaberegelungen ausgenommen.

Empfänger von Subventionen, wie Sportvereine und Projektträger, sollen das Gesetz zukünftig nicht mehr anwenden müssen, teilt die Niedersächsische Staatskanzlei mit. Voraussetzung dafür ist, dass sie unterhalb der so genannten EU-Schwellenwerte von zurzeit (jeweils netto) 209.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 5,225 Millionen Euro für Bauaufträge liegen. „Wir haben in mehreren schriftlichen Stellungnahmen und persönlichen Gesprächen mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium intensiv darauf hingewirkt, dass die bisherigen Regelungen des Gesetzes überarbeitet werden“, sagt der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe.

In der bisher gültigen Fassung des NTVergG werden Sportvereine als öffentliche Auftraggeber verstanden, wenn sie für Bauvorhaben zur Förderung des Sports mit einem Budget von mehr als 10.000 Euro – etwa beim Bau von Sporthallen – öffentliche Zuschüsse in Höhe von mehr als 50 Prozent der Finanzierungskosten erhalten. Dadurch sind sie u. a. gezwungen, eine aufwändige Dokumentation der Prüfung und Wertung der Bieter bzw. ihrer Angebote vorzunehmen, eine Nachprüfungsstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmung einzurichten und die Nachweise des Bauunternehmen zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung zu überprüfen.

„Sportvereinen und ihren ehrenamtlichen Kräften entsteht dadurch bei Maßnahmen des Sportstättenbaus bisher ein enormer bürokratischer und formaler Aufwand. Es freut uns daher, dass die vom LandesSportBund Niedersachsen eingebrachten Stellungnahmen in der Novellierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes vollständig  umgesetzt werden“, betonte Rawe. „Bürokratische Hürden für Sportvereine, insbesondere für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzubauen, ist dem LSB ein zentrales Anliegen. Dieser Sichtweise wird sicher auch der Niedersächsische Landtag folgen und den Vorschlag der Landesregierung annehmen.“ Ein Parlamentsbeschluss wird für Herbst 2017 erwartet.

Quelle: LandesSportBund Niedersachsen e. V. – Newsarchiv, Meldung vom 04.05.2017)

Auf Grund des noch ausstehenden Parlamentsbeschlusses: eventuell tritt die Regelung erst für Förderprojekte ab 2018 in Kraft. Die Details des Beschlussinhalts bleiben abzuwarten.