Die SSB-AG Bildungs- u. Teilhabepaket

Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe rund um die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes fußt auf das zurückgemeldete Interesse seitens einiger Sportvereine anlässlich der im Januar stattgefundenen Konferenz der Vereine. Diese Arbeitsgruppe kam in der 17. Kalenderwoche erstmalig zusammen. Alle Teilnehmer_innen sprachen sich für ein regelmäßiges AG-Treffen bis zur nächsten Konferenz der Vereine nach den Sommerferien aus. Zudem begrüßten alle ausdrücklich den internen Austausch innerhalb der Vereine in dieser Thematik.

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich gerne an Gerardina Topo, Koordinierungsstelle Integration und Soziales:
telefonisch unter 0441-21713650 oder per Mail g.topo(at)ssb-oldenburg.de

Ausgangslage für das erste Treffen:

BuT
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Familien mit Kindern und Jugendlichen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT-Leistungen) erhalten zu können. Konkret betrifft das Familien, die staatliche beziehungsweise kommunale Hilfen erhalten. Der Bereich Sport ist durch das Bildungspaket abgedeckt. Derzeit stehen bis zu 10 Euro jedem Kind und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich zur Verfügung. Damit können die jährlichen Mitgliedsbeiträge in einem Sportverein anteilig oder komplett abgedeckt werden.

Der Dt. Bundestag hat mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ Verbesserungen in den Bildungs- und Teilhabeleistungen beschlossen: Ziel ist es, die Kinderarmut in Deutschland zu verringern und die Teilhabe an Freizeitaktivitäten zu ermöglichen: Konkret bedeutet das, dass ab dem 1. Juli 2019 für den Sportverein oder den Musikunterricht 15 Euro zur Finanzierung bereitstehen und abgerufen werden können.

„In einem sogenannten Globalantrag wird anzugeben sein, ob man die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Anspruch nehmen möchte. Die Vereinsmitgliedschaft des Kindes muss nachgewiesen werden, es soll aber kein separater Antrag mehr zu stellen sein. Die 15 Euro werden als echte Pauschale gezahlt. Dies ist letztendlich der konsequente Versuch, Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung zu reduzieren.“ (Quelle:dsj)

Oldenburg-Pass/Sportgutscheine
In Oldenburg gibt es zudem die Möglichkeit, Vereinsbeiträge für Kinder und Jugendliche über den Fachdienst Sport gefördert zu bekommen. Gefördert werden Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg haben und im Besitz eines gültigen Oldenburg-Passes sind, beziehungsweise diesen zeitgleich im Bürgerbüro Mitte beantragen.
Im Wert von 5-Euro-Gutscheinen pro Monat kann ein Zuschuss gewährt werden und kann dann bei den Oldenburger Sportvereinen, die Mitglied im Stadtsportbund sind und an diesem Verfahren teilnehmen, eingesetzt werden. Zusammen mit dem Oldenburg-Pass werden die 12 Sport-Gutscheine à 5 Euro persönlich ausgehändigt.