Bericht Evaluierung NSportFG

Das Niedersächsische Sportfördergesetz (NSportFG) ist erstmalig zum 1.1.2013 in Kraft getreten und in dieser Form einmalig in Deutschland. Niedersachsen ist das einzige Bundesland, in dem ein Landessportbund (LSB Niedersachsen) einen Rechtsanspruch auf öffentliche Sportfördermittel hat. Mit dem NSportFG wurden die Mittel der Sportförderung des Landes gebündelt und der Höhe nach festgeschrieben. Die weitere Ausgestaltung wird durch eine entsprechende Verordnung, zurzeit durch die Niedersächsische Sportförderverordnung (NSportFVO) vom 14.04.2014, geregelt. Die Weiterleitung der Finanzhilfemittel an Vereine, Verbände und Sportbünde erfolgt durch den LSB Niedersachsen auf Grundlage der LSB-Richtlinien.

Der § 7 NSportFG regelt eine Überprüfungspflicht (Evaluierung). Im Sinne der Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages stellten die Koalitionspartner im Rahmen der anstehenden Evaluierung des NSportFG ebenfalls die Prüfung einer Aufstockung der Sportfördermittel in Aussicht.

Die Evaluierung wurde in zwei Stufen durchgeführt, mittels Fragebogen und anschließender Diskussionsveranstaltung. Den Evaluationsbericht können Sie < hier > als PDF herunterladen.